Beim Anschlag auf zwei Moscheen in Christchurch, Neuseeland, wurden letzte Woche 50 Menschen getötet. Der rechtsextremistische Attentäter streamte seine Tat dabei live auf Facebook. Das 17-minütige Video war weniger als eine Stunde im Netz. Jetzt hat es trotzdem auch Schülerinnen und Schüler der KSBG erreicht.
Laut Facebook hatte der Livestream des Christchurch Attentats nur ca. 200 Zuschauer. Dennoch verbreiteten sich Aufnahmen des Videos rasant. Allein innerhalb von 24 Stunden blockierte die Online-Plattform 1,5 Millionen Upload-Versuche des Videos. Darunter waren veränderte Ton- und Bilddateien.
«Mit seinem Terrorakt wollte er viele Dinge erreichen, eines davon war der Bekanntheitsgrad», sagte die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern am Dienstag in ihrer Rede. Selbst wenn die grossen Internetkonzerne wie Facebook, Youtube und Twitter Millionen Uploads verhindern, sind sie trotzdem mit der ganzen Sachlage überfordert. Die Bekanntheit des Täters können sie nicht verhindern. Ausschnitte des Attentats sind um die Welt gegangen und wurden in den sozialen Medien geteilt, auch unter Schülerinnen und Schülern der KSBG. «kanti live» hat sich gefragt, wie man mit solch sensiblen Inhalten umgehen soll.
Als Adam und Eva noch im Paradies lebten, gab es nur eine Regel: Kostet nicht von der verbotenen Frucht. Und wie zu erwarten war, assen sie von der Frucht. So steht es in der Bibel. Sollte man also empfehlen, das Video nicht zu sehen? Nein, denn genau das Gegenteil würde passieren. Die Nachfrage nach dem Video würde steigen.
Viel wichtiger für den Umgang ist zu wissen, warum man ein solches Video überhaupt produziert.
Der australische Täter ist ein überzeugter Extremist. Kurz vor dem Anschlag machte in rechtsradikalen Foren ein 74-seitiges Schreiben des Terroristen die Runde. Darin bezeichnete er sich selbst als Rassisten und forderte den Genozid , um die «weisse Rasse» vor dem «aussterben» zu retten. Sicherlich ist eines der vielen Ziele des Täters die Verbreitung seiner Ideologie. Einerseits sind Bilder wie in dem Video viel prägnanter als Worte, andererseits ist die Verbreitung eines Videos auf den sozialen Medien viel einfacher als die eines Manifests.
Der Täter, vor allem aber auch seine Überzeugung, gewinnt durch die weltweite Verbreitung an Bekanntheit. Womöglich kann dies dazu führen, dass weitere Menschen sich als Extremisten bekennen und der Neonaziszene anschliessen.
Durch ein solches Video solidarisiert sich aber auch die Welt. Die Empörung eint die Menschen. Bisher wurden mehrere Millionen Franken für die Angehörigen der Opfer gesammelt. Die Menschen werden sensibler für solche Inhalte. Sicherlich wird eine Folge die strengere Überwachung der sozialen Medien sein. Sowohl die Polizei als auch die Anbieter werden neue Massnahmen ergreifen, um solche Fälle in Zukunft bereits frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Solche Videos sensibilisieren die Gesellschaft. Das Weiterleiten ist aber verboten. Es handelt sich dabei um eine Straftat. Zudem kommt das Menschliche: Nicht jeder will dieses Video sehen, wenn überhaupt besitzen. Jeder selbst sollte entscheiden, ob er es mit sich vereinbaren kann, diesen Livestream zu sehen. Für diese Personen, die es nicht sehen wollen: Aufgepasst bei gewissen Medienberichten, welche immer noch Szenen aus dem Video senden.